Rechtsanwalt Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List zeigt sich hinsichtlich der Eingabe beim Verwaltungsgerichtshof zuversichtlich

Mur: Volksbefragung in nächster Instanz

Presseaussendung der Plattform Rettet die Mur

Verwaltungsgerichtshof wird über Befragung der GrazerInnen zur Murstaustufe entscheiden

Graz, 11. April 2017. Trotz mehr als 10.000 gültigen Unterschriften für eine Volksbefragung lehnte die Stadt Graz im Herbst 2016 den Wunsch der BürgerInnen nach Mitbestimmung beim Murkraftwerks-Projekt ab. Auch eine Beschwerde gegen den negativen Stadt-Bescheid beim Landesverhaltungsgericht wurde abgewiesen. Die Forderung nach einer demokratischen Entscheidung der Bevölkerung zum größten Bauprojekt seit langem, bleibt aber weiterhin aufrecht.

Die Plattform „Rettet die Mur“ ging nun in die nächsthöhere Instanz und brachte beim Verwaltungsgerichtshof mit folgender Begründung außerordentliche Revision ein.

1.)    Das Landesverwaltungsgericht Steiermark (LVWG) ist in seinem Erkenntnis mehrmals von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs abgewichen:  Er hat in seinem Erkenntnis das Rechtsgutachten von Univ.Prof. Heinz Mayer nicht berücksichtigt und daher mangelhaft ermittelt sowie seiner Entscheidung „unschlüssige und unvollständige Feststellungen der belangten Behörde (Stadt Graz) zugrunde gelegt“.

2.)    Das Landesverwaltungsgericht führte in seinem Erkenntnis aus, dass die beiden Fragestellungen nicht dem Klarheitsgebot entsprechen und widersprüchlich seien bzw. die Rolle (Wirkungsbereich) der Stadt Graz nicht eindeutig erkennbar seien.  Dazu wird in der Eingabe an den VwGh festgehalten, dass die beiden Fragestellungen „Wollen Sie den Bau der Mur-Staustufe Graz?“ bzw. „Soll die Stadt Graz in ihrem eigenen Wirkungsbereich zum Bau der Mur-Staustufe  Graz („Murkraftwerk“) beitragen?“ sowohl kurz als auch klar und eindeutig sind und somit dem Stmk Volksrechtegesetz entsprechen. Weiters wird festgehalten, dass die Rolle der Stadt Graz in der Begründung des Antragsformulars klar definiert ist und aus dieser sowohl die Problemstellung als auch der Grund für die Volksbefragung  eindeutig hervorgehen.  Die Antragsliste zur Volksbefragung samt Begründung sind als Einheit zu sehen und sie enthalten die von der Stadt Graz als auch vom LVwG geforderten Anforderungen bei weitem. In diesem Zusammenhang wird auch auf ein VwGh-Erkenntnis verwiesen.

3.)    Das Landesverwaltungsgericht hat  Verfahrensvorschriften verletzt: Das Landesverwaltungsgericht hat sich entgegen der Forderung des VwGH nicht mit der konkreten Problemstellung im Zusammenhang mit den Fragen ausreichend auseinandergesetzt. Weiters hat das LVwG ein essentielles vorgelegtes Beweismittel, nämlich das Rechtsgutachten von Prof. Mayer missachtet, wodurch ein wesentlicher Verfahrensmangel entsteht.

Rechtsanwalt Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List zeigt sich hinsichtlich der Eingabe beim Verwaltungsgerichtshof zuversichtlich: „Sowohl der Magistrat Graz als auch das Landesverwaltungsgericht Steiermark sind in ihren Erkenntnissen von der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs abgewichen. Wir gehen davon aus, dass der Verwaltungsgerichtshof unsere Beweisführung würdigen und in unserem Interesse entscheiden wird.“

Die strittige Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Steiermark wurde übrigens zwei Tage vor der Grazer Gemeindesratswahl Anfang Februar 2017 durch dessen Sprecher, HR DR. Gerhard Gödl, öffentlich kommentiert – einem Schwager des Energie Steiermark-Vorstands DI Christian Purrer. HR Gödl,  ehemaliger Büroleiter von LR Seitinger, war zudem im Rahmen seiner Funktion im politischen Büro auch mit der Entwicklung des Murkraftwerk-Projekts befasst. „Leider sind in der steirischen Landeshauptstadt Graz enge Verflechtungen zwischen politischen Büros und Gerichten keine Seltenheit.“

„Mit dem Gang zum Verwaltungsgerichtshof in Wien verlassen wir auch das dicht gewobene steirische Netzwerk aus Politik, Justiz und Energieversorgern.  Wir erhoffen uns, dass der Verwaltungsgerichtshof in Wien unsere Argumente aus einem anderen Blickwinkel sehen und anerkennen kann. Ein derart massiver Eingriff in die Stadt, wie ihn der Kraftwerksbau darstellt, darf in keiner Stadt ohne Befragung der Betroffenen erfolgen.“, so Dr. Romana Ull, Sprecherin des Personenkomitees zum Schutz der Mur.

„Der Konflikt in Graz wird anhalten, solange man den Menschen ihr Recht auf Mitbestimmung verweigert“, ist sich Mag. Clemens Könczöl von „Rettet die Mur“ sicher, „nur eine Volksbefragung kann diesen Konflikt lösen.“

Präsentation der heutigen Pressekonferenz zum Download Beschwerde zum Download