Ein neues Gutachten zeigt, dass die Aufsichtsratsentscheidung über die Murstaustufe Konsequenzen hat. Da das Projekt eindeutig unwirtschaftlich ist, hat der Aufsichtsrat aus juristischer Sicht die Pflicht, den Vorstand daran zu hindern, dieses Projekt weiterzuverfolgen - ansonsten drohen Strafverfahren. Lesen Sie die Presseaussendung der Initiative "Rettet die Mur"

















