Nachricht aus Absurdistan: LH Voves genehmigt Kraftwerk und widersetzt sich geltendem Recht - Wortbruch und Affront gegen Bundesministerium

Wien, 6.9.2013 Die Tricks der steirischen Behörden erreichen ihren vorläufigen Höhepunkt: entgegen der geltenden Gesetzeslage und entgegen behördlichen Absprachen zwischen der Steiermark und dem Lebensministerium wurde gestern der wasserrechtliche Bescheid für das geplante Kraftwerk erlassen.

Das Vorgehen von Landeshauptmann Voves ist ein bisher nie dagewesener Affront gegen geltendes Recht und ein Angriff auf die letzten intakten Flüsse Österreichs. Und es ist auch ein Affront gegen Umweltminister Berlakovich, der sich für den Schutz der Schwarzen Sulm einsetzt. Der Bescheid widerspricht nicht nur österreichischem Wasserrecht, sondern auch geltendem EU Recht.

Nach geltender Gesetzeslage ist die Schwarze Sulm in einem "sehr guten" Zustand, der Bau von Wasserkraftwerken damit untersagt. Doch die steirischen Behörden reduzierten offenbar den Zustand kurzerhand auf "gut". Um die Frage des "sehr guten" oder "guten" Zustands der Schwarzen Sulm zu klären kam es am 27.8. in Wien zu einem Treffen zwischen Beamten des Landes und des Bundes. Dabei wurde eine zweiwöchige Frist zur Beurteilung der Sachlage vereinbart. Diese Frist läuft am kommenden Dienstag ab (siehe hier). LH Voves hat diese Abmachung nun gebrochen und eine Genehmigung erteilt ohne die vereinbarte Frist abzuwarten.

"Ich bin seit über 25 Jahren beruflich mit dem Schutz von Flüssen befasst, national und international. Aber wie Landeshauptmann Franz Voves und die steirischen Behörden hier vorgehen, ist widerrechtlich und erinnert eher an das Vorgehen von autokratisch geführten Ländern, als an einen funktionierenden Rechtsstaat", so Ulrich Eichelmann von Riverwatch.

"Dieser Bescheid ist ein Unrechtsbescheid! Bundesminister Berlakovich darf sich das nicht gefallen lassen und muss gegen den Landeshauptmann eine Amtsbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einleiten. Wenn das Vorgehen in der Steiermark toleriert wird, sind sämtliche sehr guten Flussstrecken Österreichs in Gefahr", so Ulrich Eichelmann weiter.

Es ist davon auszugehen, dass auch die EU sich dieses Vorgehen nicht gefallen lassen und letztlich das Projekt stoppen wird. Sie hat in dieser causa ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Zum Nachteil der österreichischen SteuerzahlerInnen, denn neben einer Strafe wegen Missachtung der Wasserrahmenrichtlinie in Millionenhöhe müssten dann auch die Kosten für den Rückbau allfällig errichteter Kraftwerksbereiche übernommen werden. EU Umweltkommissar Janez Potocnik ist kommenden Woche in Wien und wird vermutlich auch zu dieser causa Stellung nehmen.

Das letzte Wort ist an der Sulm noch längst nicht gesprochen. "Wir werden auch vor Ort versuchen, die Durchsetzung dieses Unrechtsbescheids zu verhindern. Der Widerstand geht weiter", so Eichelmann abschließend.