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Mur: Mitbestimmung verweigert

Mit fragwürdiger Begründung wurde das Mitbestimmungsrecht der Grazer zum umstrittenen Mur-Kraftwerk vom Wiener Verwaltungsgerichtshof unterbunden. Lesen Sie die gestrige Presseaussendung der Plattform „Rettet die Mur“ über den Gerichtsentscheid.

Graz. 11.07.2017. Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Die GrazerInnen sollen nicht über das Murkraftwerk mitbestimmen. Dabei sieht das steirische Volkrechtegesetz die Möglichkeit zur Mitbestimmung vor. Der Widerstand gegen das Kraftwerk und der Konflikt in Graz dauern weiter an. Bereits im Herbst sind weitere Rodungen bis ins Stadtzentrum zu erwarten.++

Heute erging das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes. Die Volksbefragung und damit die Mitbestimmung der GrazerInnen über eines des weitaus teuersten und größten Bauprojekts in der Geschichte der Stadt wurde abgelehnt. „Das wird den Konflikt in der Stadt keineswegs lösen“, prophezeit Christine Barwick, die Zustellungsbevollmächtigte der Plattform „Rettet die Mur“, „im Gegenteil ist es gerade diese Unterdrückung von Mitbestimmung, die den massiven Widerstand hervorruft. Die Menschen lassen sich das nicht gefallen“

Grund für die Ablehnung der Volksbefragung war die angeblich unzulässige Fragestellung. Diese lautet: „Wollen Sie den Bau der Mur-Staustufe in Graz? Soll die Stadt Graz in ihrem eigenen Wirkungsbereich zum Bau der Mur-Staustufe (Murkraftwerk) beitragen?“. „Vorgeworfen wurde unter anderem, die Fragestellung sei missverständlich zu interpretieren. Was die GrazerInnen aber an der Frage nicht verstehen sollten, ist uns ein Rätsel,“ erklärt Romana Ull, „Vor allem ärgert es uns aber, dass diese Frage vorab vom Präsidialamt der Stadt Graz schriftlich bestätigt worden ist. Nach der Sammlung soll sie jetzt plötzlich nicht mehr gültig sein.“

Juristisch offen bleibt u.a. weiters die Enteignung von 200 AnrainerInnen in Zusammenhang mit dem Murkraftwerk. Auch dieser Fall liegt vor dem Verwaltungsgerichtshof. Neben den Enteignung werden auch weiterhin Einzelpersonen von der Energie Steiermark vor Gericht gezerrt: Im Bezirksgericht Graz-Ost startet morgen um 8:30 die nächste Verhandlung gegen Romana Ull.

Ihre Meinung werden die GrazerInnen jedoch trotz aller Einschüchterungsversuche weiterhin zum Ausdruck bringen. Über den Sommer sind Aktionen der Plattform „Rettet die Mur“ in Graz geplant. Bereits in wenigen Monaten wird mit weiteren großflächigen Rodungen gerechnet. Demonstrationen und Proteste sind zu erwarten.

 

Links:

Bescheid des Verwaltungsgerichtshofes

Bericht des ORF Steiermark

 

Rückfragehinweis:

Dr. Romana Ull
Personenkomitee zum Schutz der Mur
Tel.: 0664 21 42 202
E-Mail: romana.ull@naturschutzbund.at

Christine Barwick
Zustellungsbevollmächtigte für die Volksbefragung von „Rettet die Mur“
Tel.: 0676 61 24 007
E-Mail: office@rettetdiemur.at