So sieht zerstörerische Wasserkraft aus. Unterhalb des Staudamms ist der Fluss auf ein Rinnsal reduziert, hier am Fluss Ugar in Bosnien und Herzegowina © Amel Emric

Energy Community verschärft Richtlinien für kleine Wasserkraftprojekte und leitet Verfahren gegen Albanien ein

Die Missachtung von Umweltgesetzen ist in vielen Balkanstaaten ein weitverbreitetes Problem. Die Anfechtung solcher Verstöße hat sich daher für Naturschutzorganisationen als vielversprechende Möglichkeit herausgestellt, die Zerstörung der Balkanflüsse durch Wasserkraft aufzuhalten. Als Reaktion auf den wachsenden öffentlichen Widerstand gegen Kleinwasserkraft in der Region, und die sich häufenden rechtlichen Beschwerden, die beim Sekretariat der Energy Community eingehen, hat die internationale Energieorganisation mit Sitz in Wien nun spezielle Richtlinien für Kleinwasserkraftprojekte veröffentlicht.

Das Dokument bietet Investoren, zuständigen nationalen Behörden und der Öffentlichkeit in den Mitgliedsstaaten der Energy Community rechtliche Leitlinien zu den verbindlichen Umweltprüfungen für neue Wasserkraftprojekte. Ziel dieser Richtlinien ist es, negative Auswirkungen auf die Umwelt zu verhindern oder zu minimieren. Außerdem legen sie auch fest, dass umweltschädliche Subventionen einzustellen sind.

Die Partner der Blue Heart-Kampagne hatten den Entwurf des Dokuments während der öffentlichen Anhörung kommentiert.

Außerdem eröffnete das Sekretariat der Energy Community am 14. September 2020 ein Streitbeilegungsverfahren gegen Albanien. Die albanische Regierung habe 2016, mit der Erteilung des Bauauftrags für das Poçem Wasserkraftwerk am Fluss Vjosa, gegen die EU-Richtlinie über Umweltverträglichkeitsprüfungen (EIA Direktive) verstoßen. Mit diesem willkommenen Schritt hat die Energy Community auf unsere Beschwerde reagiert, die wir 2019 eingereicht hatten.